NOTF 01 - Tragehilfe FF
Im bereits 20. Einsatz in diesem Jahr ging es nach Krüzen. Gegen 08:05 Uhr wurde die FF Schnakenbek gemeinsam mit der FF Krüzen zu einer Tragehilfe alarmiert.
Kurz nach der Alarmierung rückte das HLF in Richtung Krüzen aus. Am Einsatzort wurde die Lage bereits durch den Gruppenführer der FF Krüzen erkundet.
Eine Person war die Treppe vom 1. Obergeschoss ins Erdgeschoss gestürzt. Auf Seiten des Rettungsdienstes wurden eine NEF und eine weiterer RTW nachgefordert.
Die FF Schnakenbek wurde von der FF Krüzen aus dem Einsatz entlassen, da genügend eigene Kräfte vor Ort waren.
Die FF Schnakenbek wurde aufgrund der bestehenden Alarm- und Ausrückordnung (AAO) automatisch mitalarmiert. Die AAO gibt vor, zu welchem Stichwort, wie viele Kräfte mit entsprechenden Funktionen, Wasser, Schaum, Rettungssätze, Atemschutzgeräteträger etc. in welcher Reihenfolge alarmiert werden. Ebenso spielt die Tageszeit für die Alarmierung eine entscheidende Rolle.
Die AAO ist in Schleswig-Holstein landesweit vorgegeben. Die Feuerwehren füllen die AAO dann durch entsprechende Daten mit Leben. Für die AAO ist jede Gemeinde selbst verantwortlich.
Bild zur Meldung: NOTF 01 - Tragehilfe FF






